Aktuelles rund ums Dach

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Fördergeld-Broschüre 1.000 Programme im Überblick

Die jetzt erschienene Broschüre „Fördergeld“gibt einen Überblick über zahlreicheFördermaßnahmen, die auf eine nachhaltigeund energiesparende Energieversorgungzielen. Sie ist im Auftrag vom Bundesumweltministerium(BMU) erstellt worden.

Die aktuelle Broschüre kann im Internetüber die Website des BMU bestellt werden.

Förderinfo - Neue Förderangebote

Aktuelle Förderinfos der kfw-Bank:

Zum 1. April 2009 starten im Rahmen der wohnwirtschaftlichen
Förderung privater Bauherren die neuen Programme ... mehr >>

 

EnEV 2009: Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren

Energiebedarf von Gebäuden soll um 30 Prozent sinken

Die Änderung der Energieeinsparverordnung tritt am 01.10.2009 in Kraft. Energetische Anforderungen sowie Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung sind verschärft. 

"Korrekt arbeiten nach dem neuen ZVDH-Regelwerk".

Ab Oktober 2008 gilt - insbesondere bei Sanierungen - für alle Dachräume, die zu Wohnzwecken genutzt bzw. wärmegedämmt sind:

Die Dämmung muss mit einer Behelfsdeckung geschützt werden!

Unter Behelfsdeckung versteht man den vorübergehenden Schutz einer Konstruktion oder Bauteile, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen und beispielsweise eine Weiterarbeit im Gebäudeinneren zu ermöglichen. Behelfsdeckungen sind zumindest für einige Zeit der Witterung ausgesetzt und müssen dafür geeignet sein.

Damit ist gesagt, es muss immer dann eine Behelfsdeckung, mit allen Konsequenzen ausgeführt werden, wenn der Dachraum zu Wohnzwecken ausgebaut ist oder ausgebaut werden soll. Gemeint ist, dass die Wirkung der Behelfsdeckung, wenn auch zeitlich begrenzt, nahezu der Wirkung der späteren Deckung entsprechen soll. Allerdings muss auch deutlich gesagt werden, dass die Behelfsdeckung immer nur ein Behelf sein kann, denn trotz allen Maßnahmen und Zubehörmaterialien, ist es nicht möglich, alle notwendigen An- und Abschlüsse so auszubilden, wie bei der entgültigen Dacheindeckung.

In Zusammenhang mit der Behelfsdeckung ist es wichtig, das die Unterdeckung und das Zubehör von einem Anbieter im System Angeboten und verarbeitet wird. Es muss sichergestellt sein, das die verwendeten Materialien für den Zweck geeignet sind und eine Gewährleistung der Funktion übernommen wird. 

Es dürfen nur solche Unterdeck- und Schalungsbahnen eingesetzt werden, die entsprechend dem neuen ZVDH-Produktdatenblatt zertifiziert sind. Das komplette Zubehör wie Beispielsweise Nageldicht-Bänder oder Klebemittel, müssen dabei auf die jeweilige Bahn abgestimmt, vom Bahnenhersteller als geeignet bezeichnet und in die Gewährleistung eingebunden sein. 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Anfrageformular und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Termine auch samstags oder in den Abendstunden, für eine gemeinsame Besichtigung.

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